Parken beim RdW

Wir haben eine große Wiese für euch beim RdW vorbereitet. Auf dieser Wiese könnt ihr eigenverantwortlich parken. Die Wiese hat sich letztes Jahr schon bewährt. Für Schäden, Diebstahl, etc. kann keine Haftung übernommen werden. Wir bitten euch respektvoll mit unseren Einweisern/innen umzugehen. Es sind alles Freunde von uns die uns bei diesem tollen Event unterstützen. Vielen Dank Steffen&Jessi

Allgemeine Parkbedingungen

Mit der Einfahrt auf einen Rock die Weide-Parkplatz erklären Sie sich automatisch mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Parken einverstanden, die vom Veranstalter erstellt wurden.

ARTIKEL 1

Jeder, der gegen die vorliegenden Allgemeinen Parkbedingungen verstößt, kann vom Rod die Weide-Parkplatz verwiesen oder abgewiesen werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jedem, der die Allgemeinen Parkbedingungen nicht einhält, den Zutritt Rock die Weide Festival für die nächsten fünf Jahre zu verweigern.

ARTIKEL 2

Die Parkplätze vom Rock die Wiede Festival werden geöffnet sein von:

– Freitag: 17h30 bis 02h00 Uhr

– Samstag: 17.30 Uhr bis 02.00 Uhr

– Sonntag: Euer Auto muss bis 14h00 Uhr abgeholt sein. PKWs  die bis dahin noch nicht abgeholt werden, können von uns auf eure Kosten abgeschleppt werden.

ARTIKEL 3

 In der Nähe des Rock die Weide-Geländes gibt es Parkmöglichkeiten. Das Parken können wir euch aktuell noch kostenlos anbieten. Bitte seit respektvoll zu unseren Einweisern und Einweiserinnen.

ARTIKEL 4

Der Besucher erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, den Veranstalter von jeglicher Haftung für Schäden, Diebstahl oder andere Unfälle, die sich mit Fahrzeugen oder Personen auf den offiziellen Rock die Weide-Parkplätzen ereignen, freizustellen.

ARTIKEL 5

Wenn Sie den Parkplatz verlassen, verlieren Sie Ihren Platz. Wenn Sie den Parkplatz wieder betreten möchten und die Kapazität noch vorhanden ist, könnt ihr wieder auf dem Rock die Weide-Parkplatz parken.

ARTIKEL 6

Der Veranstalter behält sich das Recht vor offensichtlich defekte Autos die Zufahrt zu verweigern. Dies liegt hauptsächlich daran, dass es sich um eine Wiesenfläche handelt.

ARTIKEL 7

Die Parkplätze sind ausschließlich für das Abstellen von Fahrzeugen während des Aufenthalts der Besucher bestimmt.

ARTIKEL 8

Gegen Vorlage eines Sonderparkausweises können Besucher mit einer Behinderung den reservierten Parkplatz benutzen. Wir bitten Euch, uns im Voraus zu benachrichtigen.

ARTIKEL 9

Die vorliegenden Allgemeinen Parkbedingungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht und werden nach diesem ausgelegt, unter Ausschluss der Regeln des Kollisionsrechts. Für eventuelle Streitigkeiten ist ausschließlich das zuständige Gericht in Deutschland zuständig.

ARTIKEL 10

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Teil davon ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der verbleibende Teil dieser Bestimmung in vollem Umfang in Kraft und diese Bestimmung wird automatisch (von Rechts wegen) durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.

DIE NICHTEINHALTUNG DER ALLGEMEINEN REGELN UND BEDINGUNGEN FÜR DAS PARKEN HAT ZUR FOLGE, DASS DER ZUTRITT VERWEIGERT WIRD BZW. DASS DER BESUCHER OHNE RÜCKERSTATTUNG DES EINTRITTSGELDES DES HAUSES VERWIESEN WIRD. ALLE BESUCHER, DENEN DER ZUTRITT VERWEIGERT ODER VERWEHRT WIRD ODER DIE DES GELÄNDES VERWIESEN WERDEN, SIND VERPFLICHTET, DAS PARKGELÄNDE UNVERZÜGLICH ZU VERLASSEN.